AfA in Excel berechnen: kostenloser AfA-Rechner mit Abschreibungsplan

Anschaffungsdatum, Betrag und Nutzungsdauer eintragen. Der Rechner zeigt dir die Abschreibung für jedes Jahr, ob du sofort abschreiben darfst und was beim Verkauf übrig bleibt.

Kostenlos: AfA-Rechner mit Abschreibungsplan

Eine Excel-Datei, fertig eingerichtet. Du trägst das Wirtschaftsgut ein, sie rechnet die Abschreibung für alle Jahre.

Vorlage herunterladen

Excel-Datei ohne Makros (.xlsx), rund 20 KB. Keine Anmeldung, keine E-Mail-Adresse nötig. Mit einem Beispiel und einer Anleitung in der Datei.

Was drin ist:

  • Abschreibungsplan Jahr für Jahr: Monate, Buchwert am Jahresanfang, AfA und Buchwert am Jahresende, monatsgenau ab dem Anschaffungsmonat.
  • Einordnung nach Betrag: bis 250 €, geringwertiges Wirtschaftsgut bis 800 € mit Wahl der Sofortabschreibung, darüber linear.
  • Nutzungsdauer aus einer Auswahl nach der amtlichen AfA-Tabelle, frei erweiterbar und überschreibbar.
  • Verkauf oder Entsorgung: Restbuchwert und Gewinn oder Verlust zum Abgangsdatum.
  • Für das laufende Jahr die AfA und der Buchwert am Jahresende, auf einen Blick.

Was mehr als 800 € netto kostet und länger als ein Jahr genutzt wird, setzt du nicht auf einmal ab, sondern verteilst es über die Nutzungsdauer. Jährliche AfA = Anschaffungskosten geteilt durch Nutzungsdauer. Im ersten Jahr zählen nur die Monate ab der Anschaffung.

So rechnest du die AfA

Ein Beispiel: Du kaufst am 15. März einen Firmenwagen für 30.000 € netto. Die Nutzungsdauer für einen Pkw ist 6 Jahre.

  1. Jährliche AfA: 30.000 € geteilt durch 6 Jahre sind 5.000 € im Jahr.
  2. Erstes Jahr: Der Anschaffungsmonat zählt voll, also März bis Dezember, 10 Monate. 10 Zwölftel von 5.000 € sind 4.166,67 € (§ 7 Abs. 1 EStG).
  3. Folgejahre: jeweils 5.000 €.
  4. Letztes Jahr: der Rest, hier 833,33 € für Januar und Februar im siebten Kalenderjahr. Dann ist der Wagen auf 0 abgeschrieben.
JahrAfABuchwert am Jahresende
1 (10 Monate)4.166,67 €25.833,33 €
2 bis 6je 5.000,00 €bis 833,33 €
7 (2 Monate)833,33 €0,00 €

Sofort absetzen oder abschreiben?

Entscheidend sind die Anschaffungskosten netto, also ohne die Umsatzsteuer, die du als Vorsteuer zurückbekommst:

Anschaffungskosten nettoWas du machst
bis 250 €sofort als Betriebsausgabe, ohne Verzeichnis
über 250 bis 800 €wahlweise sofort oder über die Nutzungsdauer, im Verzeichnis führen
über 800 €über die Nutzungsdauer abschreiben

Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 2 EStG. Daneben gibt es den Sammelposten für 250 bis 1.000 € und für Anschaffungen von Juli 2025 bis Ende 2027 die degressive AfA, beides erklären die Fragen unten.

Welche Nutzungsdauer gilt?

Die Nutzungsdauer steht in den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Ein paar häufige Werte:

WirtschaftsgutJahre
Computer, Hardware und Software1
Mobiltelefon5
Pkw und Kombi6
Gabelstapler8
Lkw9
Büromöbel13

Diese Liste steckt auch im AfA-Rechner. Was dort fehlt, schlägst du in der AfA-Tabelle nach und ergänzt es.

Verkauf, Entsorgung, Diebstahl

Scheidet ein Wirtschaftsgut aus, schreibst du im letzten Jahr bis einschließlich des Abgangsmonats ab. Was dann noch als Buchwert übrig ist, setzt du als Betriebsausgabe ab. Ein Verkaufserlös ist eine Betriebseinnahme. Der AfA-Rechner rechnet dir den Restbuchwert und die Differenz zum Erlös aus.

Und wenn es mehr als ein paar Anschaffungen sind?

Der AfA-Rechner rechnet ein Wirtschaftsgut je Blatt. Für die Steuererklärung brauchst du aber alle zusammen, Jahr für Jahr fortgeschrieben, mit den Summen für die Anlage AVEÜR. Das übernimmt:

  • Anlagenverzeichnis: alle Wirtschaftsgüter an einem Ort, Abschreibung und Buchwerte für alle Jahre, Zugänge und Abgänge, die Jahressummen für die Anlage AVEÜR. 40 € einmalig.
  • BuchhaltungsZentrale und ChefZentrale in Version 4: dasselbe Anlagenverzeichnis, dazu die ganze Buchhaltung mit Umsatzsteuer-Voranmeldung und Anlage EÜR. Die AfA fließt dort von selbst in die EÜR.

Häufige Fragen

Ab welchem Betrag muss ich abschreiben?
Ab 800 € netto. Bis dahin darfst du ein Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung voll als Betriebsausgabe absetzen (§ 6 Abs. 2 EStG). Liegt es über 250 €, führst du es in einem Verzeichnis. Alles über 800 € schreibst du über die Nutzungsdauer ab.
Was gehört zu den Anschaffungskosten?
Der Kaufpreis plus alles, was nötig ist, um das Wirtschaftsgut nutzen zu können, etwa Lieferung, Montage oder Zulassung. Rabatte und Skonto ziehst du ab (§ 255 Abs. 1 HGB). Die Umsatzsteuer gehört nicht dazu, wenn du sie als Vorsteuer abziehst (§ 9b EStG). Als Kleinunternehmer rechnest du deshalb mit dem Bruttobetrag.
Welche Nutzungsdauer gilt?
Die aus den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Beispiele: Pkw 6 Jahre, Lkw 9, Gabelstapler 8, Mobiltelefon 5, Büromöbel 13 Jahre. Für Computer, Hardware und Software darfst du seit 2021 ein Jahr ansetzen (BMF-Schreiben vom 22.02.2022), dann schreibst du sie im Jahr der Anschaffung voll ab.
Lohnt sich die degressive AfA?
Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die du zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 anschaffst, darfst du degressiv abschreiben: jedes Jahr bis zu 30 % vom Restbuchwert, höchstens das Dreifache der linearen AfA (§ 7 Abs. 2 EStG). Das bringt am Anfang mehr Abschreibung, über die ganze Nutzungsdauer aber nicht mehr. Es lohnt sich, wenn du in den ersten Jahren hohe Gewinne erwartest. Der AfA-Rechner rechnet linear, die degressive Variante stimmst du am besten mit deinem Steuerberater ab.
Was ist der Sammelposten?
Eine Wahl für Wirtschaftsgüter von über 250 bis 1.000 € netto: Statt einzeln abzuschreiben, sammelst du sie eines Jahres in einem Posten und löst ihn über fünf Jahre mit je 20 % auf (§ 6 Abs. 2a EStG). Die Wahl gilt dann für alle Wirtschaftsgüter dieser Größe im selben Jahr, die Sofortabschreibung für Wirtschaftsgüter über 250 € fällt in diesem Jahr weg. Der AfA-Rechner bildet keinen Sammelposten.
Was passiert, wenn ich etwas verkaufe?
Im Jahr des Verkaufs schreibst du bis einschließlich des Verkaufsmonats ab. Der Erlös ist eine Betriebseinnahme, der Restbuchwert eine Betriebsausgabe. Der AfA-Rechner zeigt dir beides und die Differenz als Gewinn oder Verlust.
Brauche ich ein Anlagenverzeichnis?
Wer seinen Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt und Anlagevermögen hat, gibt mit der Steuererklärung die Anlage AVEÜR ab. Darin stehen Zugänge, Abschreibungen, Abgänge und Buchwerte deines Anlagevermögens, nach Gruppen zusammengefasst. Am einfachsten ist ein Verzeichnis, das diese Werte Jahr für Jahr fortschreibt. Für geringwertige Wirtschaftsgüter über 250 € ist es ohnehin Pflicht.
Läuft die Vorlage auch auf dem Mac?
Ja. Sie kommt ohne Makros aus und nutzt nur Funktionen, die Excel auf Windows und Mac gleich beherrscht. Sie läuft in Excel ab Version 2016 auf Windows und Mac, in Microsoft 365 und in Excel im Browser.

Dieser Text erklärt die Rechtslage in eigenen Worten und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall ist dein Steuerberater zuständig.

Stand: Oktober 2026.